APS – ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN
Deine Personalvertretung – Ein verlässlicher Partner
Die Personalvertretung besteht aus dem Dienststellenausschuss, der für Verhandlungen mit dem Schulleiter zuständig ist und dem Zentralausschuss, dessen Verhandlungspartner der Dienstgeber (im Pflichtschulbereich Abt.2/03) ist.
Sie hat darauf zu achten, dass geltende Gesetze, Verordnungen und Erlässe eingehalten und ausgeführt werden. Sie ist bei der Ausführung ihrer Tätigkeit an keinen bestimmten Auftrag gebunden, also weisungsfrei.
Die Personalvertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen sowie gesundheitlichen Interessen der LehrerInnen zu wahren und zu fördern.